Gesetze / Straßenverkehrs-Ordnung
StVO§ 37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil
Stand: 29.04.2020
Wird zitiert von 206
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OLG Celle, 05.08.2019 – 1 Ss (OWi) 11/19
- BGH, 26.04.2005 – VI ZR 228/03Zitiert von 20
- OLG Hamm, 26.04.2005 – 4 Ss OWi 96/05
- OLG Oldenburg, 29.05.2008 – Ss 205/08
- OLG Köln, 15.03.1994 – Ss 84/94 (B) 49 B
- OLG Düsseldorf, 23.01.2024 – 1 U 153/22
Zuletzt entschieden
- BayObLG, 24.10.2025 – 201 ObOWi 699/25
- LG Ellwangen, 10.10.2025 – 3 O 23/25
- VG Hannover, 23.09.2025 – 7 A 4883/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 37 StVO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StVO%202013/37#abs-1 (1) Lichtzeichen gehen Vorrangregeln und Vorrang regelnden Verkehrszeichen vor. Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 10 m vor einem Lichtzeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StVO%202013/37#abs-2 (2) Wechsellichtzeichen haben die Farbfolge Grün – Gelb – Rot – Rot und Gelb (gleichzeitig) – Grün. Rot ist oben, Gelb in der Mitte und Grün unten.
Grün: „Der Verkehr ist freigegeben“.
Er kann nach den Regeln des § 9 abbiegen, nach links jedoch nur, wenn er Schienenfahrzeuge dadurch nicht behindert.
Grüner Pfeil: „Nur in Richtung des Pfeils ist der Verkehr freigegeben“.
Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an, dass der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und dass, wer links abbiegt, die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen kann.
Gelb ordnet an: „Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten“.
Keines dieser Zeichen entbindet von der Sorgfaltspflicht.
Rot ordnet an: „Halt vor der Kreuzung“.
Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist. Durch das Zeichen
| [Abbildung] |
| wird der Grünpfeil auf den Radverkehr beschränkt. |
Ein einfeldiger Signalgeber mit Grünpfeil zeigt an, dass bei Rot für die Geradeaus-Richtung nach rechts abgebogen werden darf.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StVO%202013/37#abs-3 (3) Dauerlichtzeichen über einem Fahrstreifen sperren ihn oder geben ihn zum Befahren frei.
Rote gekreuzte Schrägbalken ordnen an:
„Der Fahrstreifen darf nicht benutzt werden“.
Ein grüner, nach unten gerichteter Pfeil bedeutet:
„Der Verkehr auf dem Fahrstreifen ist freigegeben“.
Ein gelb blinkender, schräg nach unten gerichteter Pfeil ordnet an:
„Fahrstreifen in Pfeilrichtung wechseln“.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/StVO%202013/37#abs-4 (4) Wo Lichtzeichen den Verkehr regeln, darf nebeneinander gefahren werden, auch wenn die Verkehrsdichte das nicht rechtfertigt.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/StVO%202013/37#abs-5 (5) Wer ein Fahrzeug führt, darf auf Fahrstreifen mit Dauerlichtzeichen nicht halten.