Gesetze / Straßenverkehrs-Ordnung
StVO§ 37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil
Stand: 29.04.2020
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StVO%202013/37#abs-1 (1) Lichtzeichen gehen Vorrangregeln und Vorrang regelnden Verkehrszeichen vor. Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 10 m vor einem Lichtzeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StVO%202013/37#abs-2 (2) Wechsellichtzeichen haben die Farbfolge Grün – Gelb – Rot – Rot und Gelb (gleichzeitig) – Grün. Rot ist oben, Gelb in der Mitte und Grün unten.
Grün: „Der Verkehr ist freigegeben“.
Er kann nach den Regeln des § 9 abbiegen, nach links jedoch nur, wenn er Schienenfahrzeuge dadurch nicht behindert.
Grüner Pfeil: „Nur in Richtung des Pfeils ist der Verkehr freigegeben“.
Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an, dass der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und dass, wer links abbiegt, die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen kann.
Gelb ordnet an: „Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten“.
Keines dieser Zeichen entbindet von der Sorgfaltspflicht.
Rot ordnet an: „Halt vor der Kreuzung“.
Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist. Durch das Zeichen
| [Abbildung] |
| wird der Grünpfeil auf den Radverkehr beschränkt. |
Ein einfeldiger Signalgeber mit Grünpfeil zeigt an, dass bei Rot für die Geradeaus-Richtung nach rechts abgebogen werden darf.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StVO%202013/37#abs-3 (3) Dauerlichtzeichen über einem Fahrstreifen sperren ihn oder geben ihn zum Befahren frei.
Rote gekreuzte Schrägbalken ordnen an:
„Der Fahrstreifen darf nicht benutzt werden“.
Ein grüner, nach unten gerichteter Pfeil bedeutet:
„Der Verkehr auf dem Fahrstreifen ist freigegeben“.
Ein gelb blinkender, schräg nach unten gerichteter Pfeil ordnet an:
„Fahrstreifen in Pfeilrichtung wechseln“.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/StVO%202013/37#abs-4 (4) Wo Lichtzeichen den Verkehr regeln, darf nebeneinander gefahren werden, auch wenn die Verkehrsdichte das nicht rechtfertigt.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/StVO%202013/37#abs-5 (5) Wer ein Fahrzeug führt, darf auf Fahrstreifen mit Dauerlichtzeichen nicht halten.
Wird zitiert von 234 Entscheidungen zu § 37 StVO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Celle, 05.08.2019 – 1 Ss (OWi) 11/19
- BGH, 30.10.1997 – 4 StR 647/96
- BGH, 13.02.1975 – 4 StR 508/74Zitiert von 2
- BGH, 26.04.2005 – VI ZR 228/03Straßenverkehrsrecht: Anforderungen an das Verhalten eines Kraftfahrers bei Annäherung an eine gelb blinkende Vorampel Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 23
- OLG Hamm, 26.04.2005 – 4 Ss OWi 96/05
- OLG Oldenburg, 29.05.2008 – Ss 205/08
Zuletzt entschieden
- AG Velbert, 27.03.2026 – 26 OWi 23/25 (943 Js 71/25 OWi)
- BayObLG, 24.10.2025 – 201 ObOWi 699/25
- LG Ellwangen, 10.10.2025 – 3 O 23/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 37 StVO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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20.04.2020 Ausfertigung
§ 37 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. April 2020 (BGBl. I 814)
BGBl. 2020 I S. 814
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06.06.2019 Ausfertigung
§ 37 geändert durch Artikel 4a des Gesetzes vom 6. Juni 2019 (BGBl. I 756)
BGBl. 2019 I S. 756
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.